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Niedriglohn und Mindestlohn - Karikatur
Mindestlohn, Kombilohn, Niedriglohn
Über den Niedriglohn
wird überall in Deutschland diskutiert. Kennzeichnend für
den Niedriglohn ist, dass man seine ganze Zeit mit Arbeit
verbringen kann, ohne wirklich davon leben zu können.
Aber es gibt noch eine
hochoffizielle Definition zum Niedriglohn, wie sie in der EU
verwendet wird: Wer die weniger als die Hälfte, genauer:
zwei Drittel von der Hälfte des Durchschnittsverdieners
seines Landes verdient, bekommt einen so genannten
Niedriglohn.
Diskutiert wird darüber,
ob es sinnvoll ist, Niedriglöhne in Deutschland weiterhin
für rechtens zu erklären.
Ist es besser einen Mindestlohn einzuführen, von dem man
leben kann oder den Niedriglohn dadurch noch weiter zu
legitimieren, in dem man den Hungerlohn-Arbeitern staatliche
Zuschüsse gibt?
Das nennt sich dann Kombilohnmodell.
Den Wirtschaftsoberen
würde der Kombilohn mehr als gut gefallen. Ihre Gewinne
stiegen, weil die Kosten für den Lohn ihrer Mitarbeiter von
den Steuergeldern mitbezahlt würden.
Neben den Vorteilen der
höheren Produktionsgewinne wird auch positiv argumentiert,
dass durch die Zahlung von Niedriglöhnen mehr Arbeitslose
wieder arbeiten würden. Freilich nur die, die sich nicht
ausrechnen, dass sie mit der Sozialhilfe und ein wenig
Schwarzarbeit mit einem wesentlich geringerem Zeitaufwand
viel mehr Geld verdienen würden.
Argumente gegen
Kombilohnmodelle kommen aus den Lagern der Arbeitnehmer, die
mit Recht befürchten, dass der Lohn für Arbeit noch mehr in
den Keller geht, wenn Arbeitgeber die Möglichkeit haben,
billigere Arbeitskräfte zu finden, deren Lohn staatlich
subventioniert wird.
Niedriglohn, Kombilohn oder Mindestlohn
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